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Geschichte des Bund Chilenischer Burschenschaften

 

Gründung des Delegiertenconvents Chilenischer Burschenschaften (DCCB) und das Freundschafts- und Arbeitsabkommen mit der Deutschen Burschenschaft (DB)

 

Kurt Schobert (B! Babenbergia;B! Montania) schreibt folgendes in seinem Buch „Soziale und kulturelle Integration“: „Der Sinn der chilenischen Burschenschaften ist auf das Bedürfnis deutsch-chilenischer Studentenkreise zurückzuführen, die deutsche Kultur und den Sprachschatz über die Zeit nach der Schulausbildung hinaus zu erhalten. Andererseits sehen sie sich als Träger einer auf Chile hin orientierten sozialen und kulturellen Elite, die für Chile Wesentliches leisten möchte. Man bemüht sich, deutsche Tradition zu wahren“.

Nun, dieser Grundgedanke lässt sich schlecht zufrieden stellend durchführen, wenn nicht ein dauernder und effektiver Austausch mit Deutschland erhalten bleibt. Dieser Austausch muss also auf verschiedenen Ebenen gefördert werden, vor allem auf der des Studentenaustausches. So ist es erst 1952 zu einem ersten Kontakt mit Deutschland bezüglich eines Austausches auf burschenschaftlicher Ebene gekommen. Ein Brief der Deutschen Burschenschaft (DB), Dachverband der deutschen Burschenschaften, drückte damals, in der Nachkriegzeit, das Interesse der DB aus, näheres über die Burschenschaften in Chile zu erfahren. Auch wurde die Möglichkeit eines Studentenaustausches erwogen, aber es kam zu keinem Ergebnis.

Im Jahre 1955 knüpfte a.H. Hans Besser (B! Montania; B! Araucania) persönliche Beziehungen zur B ! Sudetia-München, als er eine Ausbildung in Deutschland absolvierte, und ermöglichte hierdurch einen förmlichen Studentenaustausch. Dieser war ursprünglich nur für a.H.a.H. gedacht, die dadurch eine weitere Ausbildung, Förderung oder eine Praktikantenstelle in Deutschland erhalten sollten. Im Prinzip kam der Studentenaustausch zwischen der Münchener B! Sudetia und der B! Montania auch zustande, leider aber verstrich die Zeit, die Beziehungen lockerten sich und das Projekt schlief wieder ein. Im Jahre 1957 übernahm in Deutschland die DB den Studentenaustausch, der somit also zwischen der DB und der B! Montania fortgeführt wurde. Daraufhin traf der erste Stipendiat aus Deutschland, a.H. Klaus Dieter Dudel (Dr. Jur.) bei der B! Montania ein. Nachdem a.H. Klaus Dudel unsere Verhältnisse näher kennen gelernt hatte, schlug er den Burschenschaften in Chile die Gründung eines Delegiertenconvents als Dachverband der hiesigen Burschenschaften vor. Noch im Jahre 1959 entwarf Klaus-Dieter Dudel nicht nur die Satzungen des Delegiertenconvents chilenischer Burschenschaften (DCCB), wie dieser Dachverband später genannt werden sollte, sondern auch den Text eines Freundschaftsabkommens zwischen der DB und dem DCCB. In diesem Entwurf steht:

 

  1. „Die chilenischen Burschenschaften gründen einen Delegiertenconvent. Er entspricht der Notwendigkeit, nach außen hin gemeinsam auftreten und verhandeln zu können“.

 

  1. „Der DCCB hat insbesondere die Aufgabe, mit der DB ein Freundschafts- und Arbeitsabkommen zu schließen, in dem diese ihre ideelle und materielle Unterstützung für die Durchführung der Ziele der chilenischen Burschenschaft anbietet“.

 

So wurde dieser Entwurf am 19. April 1959, dem Gründungstag des DCCB von den Burschenschaften Araucania, Montania und Ripuaria, angenommen. Die B! Andinia blieb zunächst ausgeschlossen, jedoch wurde Ende 1960 ihr Eintrittsgesuch einstimmig angenommen. Der DCCB ermöglichte somit eine besser geregelte Zusammenarbeit der einzelnen Verbindungen und ein geschlossenes Auftreten gegenüber der DB. Auf dieser Basis kam noch im Juni 1959 ein Freundschafts- und Arbeitsabkommen zwischen der DB und dem DCCB zustande, das folgende Form hatte: (ich zitiere die Präambel):

„Da die in Chile bestehenden Burschenschaften von ausgewanderten deutschen Burschenschafter, bzw. deren Söhnen, gegründet wurden, unterscheiden sie sich in ihrem Aufbau als Korporation nicht von den Burschenschaften in Deutschland und sehen in der Pflege deutscher Sprache und Kultur eines ihrer wesentlichsten Ziele.

Um die Burschenschaften in Chile in diesem Bemühen zu unterstützen, schließt die DB mit den Burschenschaften in Chile folgendes Freundschafts- und Arbeitsabkommen...“

 

Das Chilestipendium und das Deutschlandstipendium

Gemäß dem Paragraph 6 des Arbeitsabkommen mit der DB wurde im Oktober 1959 das Stipendium seitens der B! Montania an den DCCB weitergegeben, so dass der Studentenaustausch zwischen der DB und dem DCCB stattfinden konnte.

Beim Unterzeichnen dieses Abkommens stifteten die chilenischen Burschenschaften jährlich ein Stipendium, das von der DB ausgeschrieben wurde, die auch den Stipendiaten auswählte. Die Bedingungen, Rechte und Pflichten sind bis auf Ergänzungen, nahezu unverändert geblieben.

Der erste Chilestipendiat, der gekommen ist, war Gerhard Bosch von der B! Allemania zu Bonn im Jahre 1959. Auf dem Burschentag der DB vom Juni 1961 in Nürnberg ist das Stipendium der DB zum Dauerbeschluss erhoben worden und sichert so mit ein jährliches Stipendium für einen chilenischen Burschenschafter.

Der erste Stipendiat der DB war Harold Wilkendorf (a.H. der B! Andinia). Die DB hat sich außerdem bereit erklärt, jedem chilenischen Burschenschafter, der sich in Deutschland befindet, bezüglich Unterkunft, Arbeitsmöglichkeiten usw., behilflich zu sein.

 

Die ersten Jahre des DCCB (Delegiertenconvents Chilenischer Burschenschaften)

Erst durch die ersten Satzungen des DCCB, die im März 1960 angenommen wurden, sind die Aufgaben des DCCB erweitert und wie folgt definiert worden:

Außer der Aufrechterhaltung und Fortführung der Beziehungen zur DB im Sinne der mit ihr unterzeichneten Freundschafts- und Arbeitsabkommen, soll er die Arbeit der Burschenschaften im Rahmen der Gemeinschaft fördern und die Behandlung aller den Burschenschaften gemeinsamen Angelegenheiten regeln.

1961 wurde die „Vita Nostra“ als Mitteilungsorgan des DCCB mit dem Erscheinen der ersten Auflage ins Leben gerufen.

In den darauf folgenden Jahren hat sich anhand der Eindrücke der Stipendiaten herausgestellt, dass der DCCB festgefahren war. Es fehlte ihm an Beweglichkeit und Initiative, durch die er sich gerade auszeichnen müsste, um ein einheitliches burschenschaftliches Wirken zu erhalten. Der Grund hierzu war, dass es Gang und Gäbe war, die Angelegenheiten und Arbeit des DCCB ausschließlich den vier Delegierten zu übertragen. Dies ist besonders bei den Burschenschaften Ripuaria und Montania aufgefallen, deren Delegierte meistens a.H.aH. waren, die schon seit einiger Zeit inaktiv waren. Es wurde für richtig befunden nur Aktive zu Delegierten zu ernennen, den die a.H.a.H. seien durch ihre Abwesenheit und ihr Alter der Aktiven Verbindung entwachsen.

 

Entstehung des BCB (Bund Chilenischer Burschenschaften)

Den entscheidenden Anstoß gab im Mai 1964 a.H. Wilhelm Hansen (B!Montania), welcher im Jahre 1963 als Stipendiat der DB in Deutschland war. Nach seiner Ansicht mussten die Satzung des DCCB sowie die Freundschafts- und Arbeitsabkommen noch einmal überprüft werden. Die Sitzungen sollen, um die Arbeit des DCCB zu erleichtern, am Sitz der Verbindung durchgeführt werden, die den Vorsitz hat. Sie sollen dort, mindestens alle zwei Monate, über ein Wochenende tagen. Dadurch würde es möglich, Beschlüsse schneller zu fassen, ohne erst bei jeder Kleinigkeit Rückfragen bei den Burschenschaften zu veranlassen. Weiterhin läge der Sinn des DCCB nicht in einer oberflächlichen Zusammenarbeit, sondern in der Erschaffung eines einheitlichen chilenischen burschenschaftlichen Geistes.

Man sollte von einem chilenischen Burschenschafter sprechen können, dessen Name eine Garantie für gewisse Charaktereigenschaften und Ansichten darstellt, ohne jedes Mal von fünf verschiedenen Burschenschaften zu reden.

In Bezug auf die Arbeitsabkommen sei es nötig, Auskünfte über das Chilestipendium, die Einzelheiten und Möglichkeiten in unseren Burschenschaften und ein Minimum an Information über Chile zu geben. Dieser Informationsmangel war mit dafür verantwortlich, weshalb es trotz der Stärke der DB kaum einen Burschenschafter gab, der sich für das Stipendium interessierte.

In der Limache-Tagung vom 24. Oktober 1964 wurden diese und weitere Vorschläge, die Ämter und Versammlungen betrafen, gemacht. Ideen zur Gestaltung eines Kulturprogramms wurden vorgebracht, und die B! Andinia hat sogar ein „Projekt zur Gestaltung eines Dachverbandes der chilenischen Burschenschaften“ vorgelegt. So wurde in der letzten DCCB Sitzung des gleichen Jahres ein „Entwurf neuer DCCB Satzung“, von einer Kommission, die von Konrad Zülch, Martin Hof und Guillermo Veth gebildet wurde, angefertigt, und in einem Rundschreiben im Januar 1965 veröffentlicht. In diesem wird noch erwähnt, dass die B! Andinia den Vorschlag gemacht habe, den bisherigen D.C., der ja ein von den Burschenschaften gebildeter Ausschuss ist, einen anderen Namen zu geben, nämlich „Chilenische Burschenschaft“, die eine Vereinigung der chilenischen Burschenschaften sein soll. Im März 1966 teilt Juan Antonio Poblete (a.H. der B! Araucania), damaliger Schriftwart, in einem Rundschreiben mit:

„Anbei sende ich euch die endgültige Ausarbeitung der Grundbestimmungen und Satzungen der neuen, den DCCB ersetzenden Organisation der chilenischen Burschenschaften“. Drei Namen wurden für diese Organisation vorgeschlagen, von denen der erste später ausgewählt werden sollte:

- Bund Chilenischer Burschenschaften.

- Convent Chilenischer Burschenschaften.

- Chilenische Burschenschaft.

Weiter heißt es: „Nach eingehender Diskussion waren sich die Vertreter über den vorliegenden Vorschlag in Form und Inhalt einig. Ich hoffe, dass dieser Vorschlag von allen Burschenräten angenommen wird“.

So kommt es, dass man auf der ersten Seite des Aktenbuches des BCB folgendes lesen kann: „ Gegründet am 30. Mai 1966, in der 45. Sitzung des DCCB. Diese Sitzung gilt auch als die erste ordentliche Sitzung des BCB. Die Satzung des BCB traten am 15. Juni 1966 in Kraft, mit der B! Montania als geschäftsführende Burschenschaft“. Unterschrieben: Werner Fritsch, Schriftwart der B! Montania.

 

Die Grundbestimmungen des BCB

In dieser 45. Sitzung wurde die „endgültige Ausarbeitung der Grundbestimmungen und Statuten der den DCCB ersetzenden Organisation der chilenischen Burschenschaften“, so wie sie damals genannt wurde, mit einigen Änderungen angenommen. Diese Grundbestimmungen, die bis heute noch unverändert sind, definieren den BCB als einen aus den in Chile ansässigen Burschenschaften gebildeten Dachverband. Er setzt sich zum Ziel, die Bestrebungen der einzelnen Verbindungen auf freundschaftlicher Ebene gemeinsam zu fördern, sowie auch die Verträge mit der DB weiterzuführen. Um dieser Arbeit gerecht zu werden, verlangt der BCB von den Burschenschaften:

  1. Ständigen Einsatz für die persönlich und geistige Freiheit.
  2. Das bewusste Eintreten für die deutsche Art und Sitte.
  3. Förderung der burschenschaftlichen Ideen.

Weiter ist in den Satzungen des BCB vorgeschrieben gewesen, dass die Burschenschaften von ihren Mitgliedern folgende Mindestbedingungen zur Aufnahme verlangen:

  1. Germanischer Abstammung zu sein und die deutsche Sprache zu beherrschen.
  2. Die Abschlussprüfung einer Höheren Schule zu besitzen.
  3. Ordentlicher Student an einer vom Staat anerkannten Universität zu sein.
  4. Wenigstens 5 Jahre in der Burschenschaft aktiv zu sein.

Der Delegiertenconvent ist das oberste Organ des BCB. Er besteht aus je einem stimmberechtigten Vertreter jeder Mitgliedsburschenschaft. Der Vertreter wird vom jeweiligen Burschenrat ernannt. Geleitet werden die Sitzungen von einem nicht stimmberechtigten Vertreter der geschäftsführenden Burschenschaft, die vom Dc. ausgewählt wird . Ihr obliegt die Führung des Schriftverkehrs, die Verwaltung der Kasse, die Betreuung der Austauschstipendiaten, die Protokollführung und die Redaktion der Veröffentlichungen des BCB. Erst durch die Satzungsänderung vom 30. Oktober 1976 wurden diese Aufgaben auf die derzeit vorhandenen drei Ämter, den Vorsitzenden, den Schrift- und den Kassenwart, aufgeteilt. Weiter ist bestimmt, dass die Meinungsverschiedenheiten der Mitgliedsburschenschaften untereinander vom Dc. behandelt werden sollen.

Die ersten Mitglieder waren die B! Araucania, B! Andinia und B! Montania. Am 15. Oktober 1966 werden die Eintrittsgesuche der B! Ripuaria und B! Vulkania vom Dc. einstimmig angenommen.

Erst 10 Jahre später, am 22. Mai 1976, werden die ersten wichtigen Vorschläge im Bezug auf Änderungen der Satzung im Punkt „germanischen Abstammung“ nach einer kurzen Diskussion von den anwesenden Burschenschaften angenommen. In den darauf folgenden Sitzungen werden wichtige Punkte für die dann am 30. Oktober 1976 in Kraft tretende Satzungsänderungen besprochen, die sich im Wesentlichen so zusammenfassen lassen:

  • Die Burschenschaften des BCB müssen von ihren Mitgliedern folgende Mindestbedingungen zur Aufnahme verlangen:
  • Der deutschen Sprache mächtig zu sein und eine vom Goethe-Institut ausgearbeitete Deutschprüfung von der Burschung bestanden zu haben.
  • Die Forderung nach germanischer Abstammung bleibt jeder Mitgliedsburschenschaft freigestellt, ist somit nicht mehr eine Mindestbedingung für alle Burschenschaften.
  • Im Besitz der „Prueba de Aptitud Académica” oder einer gleichwertigen Reifeprüfung zu sein.
  • Wenigstens für 5 Semester (und nicht 5 Jahre) in einer Burschenschaft aktiv sein.

Weiter sollen die Sitzungen des BCB im Rahmen des Stiftungsfestes in jeder Burschenschaft gehalten werden. Es entstehen auch „Innere Bestimmungen“, die vorschreiben, welches die Verpflichtung der geschäftsführenden Verbindung und der seines ersten Sprechers sind, ebenso, wie der Vorsitzende des BCB gewählt wird. Die Aufgaben des BCB werden in drei Ämter aufgeteilt, und zwar hat der Vorsitzende die Arbeit den BCB zu koordinieren und ist verantwortlich für die Vita Nostra. Der Schriftwart ist verantwortlich für die Akten, Protokolle und Mitteilungen und hat den Schriftverkehr zu führen. Der Kassenwart muss u.a. einen Kostenvoranschlag für das Geschäftsjahr machen, die Mitgliedsbeiträge kassieren und den Stipendiaten das monatliche Taschengeld zukommen lassen.

Als Folge dieser Satzungsänderungen, speziell die germanische Abstammung betreffend, ist die B! Araucania zu dem Schluss gekommen, dass der BCB nicht mehr seinen Zielen gerecht werde, wodurch sich in der Folge eine generelle Anti-Araucania-Stimmung im BCB bildete, so dass sie am 21. Mai 1977 austrat.

Zwei Jahre später, im August 1979, wurde unter der Leitung von Klaus Bornhardt (B! Montania) eine Versammlung des BCB einberufen, um den Ursachen nachzugehen, die dem Fernbleiben der B! Araucania vom BCB zugrunde liegen und um Wege zu einer neuerlichen Zusammenarbeit zu finden. Die B! Araucania hat sich bereit erklärt, bei der Arbeit für das Deutschtum in Chile mit dem BCB zusammenzuarbeiten und auch bei den Aktivitäten des BCB mitzumachen (z.B. Sommertreffen, Sportfest).

Da seit dem Austritt der B! Araucania die Satzungen des BCB im Laufe der Zeit geändert wurden, und diese daher die jetzige Gestaltung des BCB nicht kennt- wurde beschlossen, der B! Araucania die Grundbestimmungen, Satzungen und die letzten Beschlüsse zu übersenden, damit sie diese analysieren können. Die bis dahin vorgenommen Satzungsänderungen wurden nochmals überarbeitet und endgültig am 3. November 1979 angenommen. Erst am 30. Mai 1980 wurde von der B! Araucania das Eintrittsgesuch eingereicht, welches dann einstimmig am 22. August desselben Jahres angenommen wurde:

Die Änderungen und Ergänzungen waren folgende:

Es sind folgende Pflichten der Mitgliedsburschenschaften eingeführt worden:

    • Ein Beitrag ist entsprechend der beitragspflichtigen a.H.a.H. jeder Burschenschaft festgesetzt worden.
    • Es muss ein Bericht über die Keilaktion des vorherigen Jahres eingereicht werden.
    • Es wird eine Fotokopie des Deutschprüfungszertifikats für jede Burschung verlangt.
    • Der Inhalt der in den Fuxenversammlungen zu behandelten Themen wird teilweise vorgeschrieben.
    • Jede Verbindung ist verpflichtet, der geschäftsführenden Verbindung Material für Vita Nostra einzusenden.
    • Das Semesterprogramm sollen allen anderen Mitgliedern des BCB zugesandt werden.

Diese neuen Satzungen sind aus der Notwendigkeit heraus entstanden, das Zusammenarbeiten der Burschenschaften in einer verstärkten Form zu gewährleisten. Deshalb wurden als disziplinarische Maßnahmen Geldstrafen eingeführt, und zwar für unentschuldigte Verspätungen und für das Versäumen eines festgesetzten Termins. Der Schriftwart hat auch neue Pflichten bekommen: Er muss das Mitgliedsverzeichnis aller Burschenschaften auf dem laufenden halten, Adressänderungen der a.H.a.H. in Deutschland bekannt geben, einen Jahresbericht verfassen und eine Zusammenfassung der während des Jahres gefassten Beschlüsse erstellen. Dem Kassenwart hat ebenfalls einen Jahresbericht vorzulegen.

Zuletzt ist die Form der Auswahl der Stipendiaten festgelegt worden.

 

Änderungen des Abkommens vom Jahr 1980

Im Februar 1979 stellte Kurt Schobert, damals Chilestipendiat, fest, dass das Freundschafts- und Arbeitsabkommen Lücken habe. Er betonte die Unterschiede, die zwischen den Chilestipendien und den Deutschlandstipendien existieren und meinte, dass diese Unterschiede ausgeglichen werden sollten. Ein von ihm ausgearbeiteter Vorschlag veranlasste schließlich 1980 das heute bestehende Abkommen. Darin sind Fragen bezüglich der Aufenthaltserlaubnis, der Reise, des Geldes, der Post, der Lebensverhältnisse, der medizinischen Versorgung, sowie des Studiums beantwortet.

Nachwort

Die wichtigsten Aufgaben des heutigen BCB sind, die Zusammenarbeit unter den Burschenschaften weiter zu festigen, ganz besonders was die Keilaktionen betrifft, die Beziehungen mit anderen deutsch-chilenischen Institutionen und der DB nicht nur zu pflegen, sondern noch auszubauen.

 

Die bisherigen geschäftsführenden Verbindungen

Amtszeit Verbindung
1966 – 67 B! Montania
1967 – 68 B! Andinia
1968 – 69 B! Andinia
1969 – 70 B! Andinia
1970 – 71 B! Ripuaria
1971 – 72 B! Ripuaria
1972 – 73 B! Vulkania
1973 – 74 B! Araucania
1974 – 75 B! Andinia
1975 – 76 B! Montania
1976 – 77 B! Ripuaria
1977 – 78 B! Ripuaria
1978 – 79 B! Vulkania
1979 – 80 B! Montania
1980 – 81 B! Andinia
1981 – 82 B! Montania
1983 – 84 B! Montania
1984 – 85 B! Araucania
1985 – 86 B! Ripuaria
1986 – 87 B! Vulkania
1987 – 88 B! Araucania
1988 – 89 B! Montania
1989 – 90 B! Ripuaria
1990 – 91 B! Vulkania
1991 – 92 B! Araucania
1992 – 93 B! Montania
1993 – 94 B! Ripuaria
1994 – 95 B! Vulkania
1995 – 96 B! Araucania
1996 – 97 B! Montania
1997 – 98 B! Andinia
1998 – 99 B! Ripuaria
1999 – 00 B! Vulkania
2000 – 01 B! Araucania
2001 – 02 B! Montania
2002 – 03 B! Andinia
2003 – 04 B! Ripuaria
2004 – 05 B! Vulkania
2005 – 06 B! Araucania
2006 – 07  B! Montania
2007 – 08  B! Andinia
2008 – 09  B! Ripuaria
2009 – 10   B! Vulkania
2010 – 11    B! Araucania
2011 – 12 B! Montania
2012 – 13 B! Andinia
2014 – 15 B! Ripuaria
2015 – 16 B! Vulkania