Freundschafts- und Arbeitsabkommen zwischen dem Bund Chilenischer Burschenschaften und der Deutschen Burschenschaft
Die Burschenschaften in Chile sind – den chilenischen Verhältnissen entsprechend – nach dem Vorbild der deutschen Burschenschaften gegründet worden. Ihre Ziele sind die Persönlichkeitserziehung chilenischer Akademiker, die Erhaltung deutscher Sprache und deutschen Kulturgutes sowie deren Förderung unter den Mitbürgern zugunsten von Chile.
Um die Burschenschaften in Chile in diesem Bemühen zu unterstützen, schließt die D.B. mit dem B.C.B. folgendes Arbeits- und Freundschaftsabkommen:
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Beide Verbände behalten ihre vollständige Selbständigkeit.
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Auf den Tagungen jedes Verbandes haben die Bünde des anderen Verbandes Sitz und beratende Stimme.
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Die Verbandszeitschriften und Nachrichtenblätter sowie sonstige geeignete Veröffentlichungen werden regelmäßig ausgetauscht. Möglichst per Luftpost.
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Angehörige eines Bundes, die einem der beiden Verbände angehören, können – soweit dieses die Satzung der betreffenden Bünde zulassen – einem Bunde des anderen Verbandes als Mitglied beitreten.
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Zwischen den einzelnen Mitgliedern der beiden Verbände besteht das gleiche burschenschaftliche Verhältnis wie zwischen Mitgliedern desselben Verbandes.
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Die D.B. und der B.C.B. führen einen ständigen Personen-Austausch durch, der durch die Errichtung von Stipendien auf beiden Seiten gewährleistet wird. Darüber hinaus sollen sich die D.B. und der B.C.B. bemühen, die Möglichkeit des Studentenaustausches auf Länderbasis auszunutzen.
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Diejenigen Burschenschafter, die in den Genuss der Stipendien gelangen, sind gleichzeitig Verbindungsbeauftragte der jeweiligen Verbände. Sie sollen nach Möglichkeit im Haus eines gastgebenden Bundes wohnen und verkehren sowie an allen Verbands- und Arbeitstagungen teilnehmen, damit sie die Probleme und Aufgaben der anderen Seite kennen – und beurteilen – lernen. Nach Abschluss ihres Aufenthaltes im Gastgeberland sollen sie über ihre Eindrücke und Erlebnisse ausführlich Bericht erstatten. Während des Aufenthaltes hat alle drei Monaten ein schriftlicher Bericht an die jeweilige Vorsitzende Burschenschaft der D.B. bzw. Des B.C.B. zu erfolgen.
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Jeder Verband soll die Grundbestimmungen und Satzung des anderen kennen. Jede Änderung muss bekannt gegeben werden.
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Sollte ein Stipendiat seine Pflichten nicht erfüllen, kann der gastgebende Verband Maßnahmen treffen, welche in kürzester Frist der Vorsitzenden des anderen Verbandes bekannt gegeben werden müssen. Sollte die Übertretung sehr groß sein, soll das Stipendium außer Kraft treten.